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Satzung der Landesvereinigung Niedersachsen

Die Satzung wurde am 07.07.2018 auf der Landesvertreterversammlungin Verden einstimmig beschlossen.

Satzung

Aufgaben der Landesvereinigung Niedersachsen

Die Aufgabe der Landesvereinigung ist der Zusammenschluss aller Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie deren Stellverterter in Niedersachsen und betreut die zugehörigen 11 Bezirksvereinigungen. Sie setzt sich für die besonderen Belänge der Schiedspersonen und Stellvertretenden Schiedspersonen auf Landesebene ein. Die Landesvereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke.

Die Landesvereinigung Niedersachsen hat insbesondere folgende Zuständigkeiten:

a) die Durchführung von Aus- und Fortbildung auf Landesebene unter Berücksichtigung der Inhalte des Bundesausbildungskonzeptes,

b) die Koordinierung der Aus- und Fortbildung in den Bezirksvereinigungen,

c) die Bestellung von Ausbildungsleitern bzw. Referenten außerhalb des Bundesschiedsamtsseminars des BDS,

d) Erstellung bzw. Beschaffung von Ausbildungsmaterial sowie Festlegung eines Ausbildungssystems für die Bezirksvereinigungen,

e) die Unterstützung der Bezirksvereinigungen bei der Werbung von Mitgliedern und Erfüllung ihrer Aufgaben,

f) die Abstimmung mit den Bezirksvereinigungen bzw. unter den Bezirksvereinigungen hinsichtlich der Erhebung von Staffelbeiträgen,

g) die ständige Unterrichtung der Bezirksvereinigungen über die Arbeit des BDS,

h) die Öffentlichkeitsarbeit auf Landesebene und sonstige der Landesvereinigung vom BDS zur eigenständigen Erledigung übertragenen Aufgaben.